Verbindliche Erklärung


Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter:

Kommentare

Eine Antwort zu „Verbindliche Erklärung“

  1. Avatar von Schimanowski, Ingrid
    Schimanowski, Ingrid

    Ich würde jetzt gern noch wissen, was unter Punkt 2 der verbindlichen Erklärung mit dem Wortlaut: „die grundbuchliche Absicherung rund um die Versorgung mit Nahwärme bereitstellen“ gemeint ist, welche „übliche“ ist gemeint und was beinhaltet diese und muss ich etwas ins Grundbuch eintragen lassen, wenn ja was und wer zahlt das?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert